Teilnahmebedingungen

  • ca. 1 Jahr Fremdsprachenunterricht wird vorausgesetzt
  • Die Teilnehmer sind für die Einhaltung von Pass- und evtl. Visabestimmungen selbst verantwortlich
  • Teilnehmer, die sich nicht an die Gruppenregeln halten, Alkohol oder Drogen missbrauchen, gegen Gesetze des Gastlandes verstoßen, werden auf eigene Kosten nach Hause geschickt
  • Der Veranstalter kann eine Reise wegen außergewöhnlicher Umstände, die er nicht zu vertreten hat kurzfristig absagen, (Ausfall von Leistungsträgern oder Transportmitteln, Streik, unsichere Sicherheitslage etc.)
  • Bei weniger als 20 Teilnehmern kann eine Flugreise ab Stuttgart angeboten werden.
  • Sollte eine Reise wegen zu geringer Teilnehmerzahl (unter 15) nicht zustande kommen, werden die Teilnehmer mindestens 2 Monate vorher benachrichtigt. Alle Zahlungen werden vollständig erstattet.
  • Nach Bestätigung der Anmeldung ist binnen 14 Tagen eine Anzahlung von 150 € zu leisten.
  • Der Restbetrag ist nach Erhalt der Reiseunterlagen (ca. 4-6 Wochen vor Abreise) und des Reisepreis- Sicherungsscheins fällig
  • Stornokosten:

  •   bis 10 Wochen vor Abreise: = Anzahlung verfällt.
      bis zum Elternabend: (s. aktuelle Infos) = 30 % des Reisepreises
      nach dem Elternabend: (s.aktuelle Infos) = 60% des Reisepreises
      Bei Stellung eines Ersatzteilnehmers (gleiches Zimmer) entstehen keine Kosten! 


Reisebedingungen

für Sprachferien der Fa. Allmendinger-Reisen / Bauer Sprachreisen

Sehr geehrte Kunden,

die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen Ihnen und Fa. Allmendinger-Reisen/Bauer-Sprachreisen, nachstehend „ALBS“ abgekürzt, im Buchungsfall zustande kommenden Reisevertrages.
Bitte lesen Sie diese Reisebedingungen vor Ihrer Buchung sorg-fältig durch.

1. Abschluss des Reisevertrages

1.1. Mit der Reiseanmeldung bietet der Kunde ALBS den Abschluss des Reisever-trages verbindlich an.
An sein Vertragsangebot ist der Kunde 10 Tage gebunden.

1.2. Die Buchung kann mündlich, schriftlich,
per Telefax oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) erfolgen.
Schriftliche oder per Telefax übermittelte Bu-chungen sollen mit dem
Buchungsformular von ALBS erfolgen.

1.3. Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Buchungsbestätigung von ALBS beim Kunden zustande.
Sie bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüg-lich nach Vertragsschluss wird
ALBS dem Kunden eine schriftliche Reisebestäti-gung übermitteln. Hierzu ist ALBS nicht verpflichtet,
wenn die Buchung durch den Kunden weniger als 7 Werktage vor Reisebeginn erfolgt.

1.4. Für telefonische Buchungen gilt:
a) Bis 7 Tage vor Reisebeginn nimmt ALBS telefonisch nur den unverbindlichen Buchungswunsch
des Kunden entgegen und reserviert für ihn die entsprechende Reiseleistung.
ALBS übermittelt dem Kunden ein Buchungsformular mit diesen Reisebedingungen.
Übersendet der Kunde dieses Buchungsformular vollständig ausgefüllt und
rechtsverbindlich unterzeichnet innerhalb einer genannten Frist an ALBS,
so kommt der Reisevertrag durch die Buchungsbestätigung von ALBS nach Ziffer 1.3 zustande.
b) Telefonische Buchungen, welche kürzer als 7 Tage vor Reisebeginn erfolgen,
sind für den Kunden verbindlich und führen durch die telefonische Bestätigung
von ALBS zum Abschluss des verbindlichen Reisevertrages.

1.5. Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden,
für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen,
sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche u. gesonderte Erklärung übernommen hat.

2. Bezahlung

2.1. Nach Vertragsabschluss und nach Aushändigung des Sicherungsscheines
gemäß § 651k BGB wird eine Anzahlung in Höhe von € 100 fällig.
Die Restzahlung wird 4-6 Wochen vor Abreise fällig –
Sie erhalten hierzu eine Einladung zum Elternabend mit Nennung des noch offenen Restbetrags.

3. Leistungsänderungen

3.1. Änderungen wesentlicher Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages,
die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von ALBS nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden,
sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Reiseverlauf nicht beeinträchtigen.

3.2. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geän-derten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
ALBS ist verpflichtet, den Kunden über wesentliche Leistungsänderungen unver-züglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu informieren.

3.3. Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt,
unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich
nach der Erklärung von ALBS über die Änderung der Reiseleistung oder die Absage
der Reise dieser gegenüber geltend zu machen.

4. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn/Stornokosten

4.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten.
Der Rücktritt ist gegenüber ALBS unter der in diesen Bedingungen
angegebenen Anschrift zu erklären.

4.2. Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an,
so kann ALBS eine angemessene Entschädigung für die, bis zum Rücktritt getroffe-nen,
Reisevorkehrungen und ihre Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis verlangen.
Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung des Kunden wie folgt berechnet:
Busanreise (wie im Programm ausgeschrieben):
- bis 10 Wochen vor Abreise 150 € (Anzahlung)
- bis zum Elternabend 30% des Reisepreises
- nach dem Elternabend 60% des Reisepreises

4.3. Bei Stellung eines Ersatzteilnehmers (gleiches Zimmer) entstehen keine
Kosten!
Fluganreise (zum tagesaktuellen Flugpreis):
Die Flugbuchung ist aufgrund des günstigen Tarifs nicht stornierbar. Somit allen zuzüglich zu
den oben aufgeführten Bearbeitungs/- Stornogebühren sofort nach Buchung 100% Stornogebühren des Flugpreises an.

4.4. Dem Kunden wird der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung Höhe von € 35 empfohlen.

5. Umbuchungen

Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins besteht nicht.

6. Rücktritt von ALBS

6.1. ALBS kann eine Reise wegen außergewöhnlicher Umstände, die er nicht zu vertreten
hat kurzfristig absagen (Ausfall von Leistungsträgern oder Transport-mitteln, Streik, unsichere Sicherheitslage etc.)

6.2. Bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl von 15 Teilnehmern wer-den die
Teilnehmer mindestens 2 Monate vorher benachrichtigt. Alle Zahlungen werden vollständig erstattet.

7. Mängel vor Ort

7.1. Der Reisende ist verpflichtet, auftretende Mängel unverzüglich der örtlichen
Vertretung von ALBS (Betreuer, Lehrer) anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen.

8. Teilnahmebedingungen an unseren Sprachreisen

8.1. Die Teilnehmer sind für die Einhaltung von Pass- und evtl. Visabestimmun-gen selbst verantwortlich.

8.2. Teilnehmer, die sich nicht an die Gruppenregeln halten, Alkohol oder Dro-gen missbrauchen,
gegen Gesetze des Gastlandes verstoßen, können auf eigene Kosten nach Hause geschickt werden.

8.3. ca. 1 Jahr Englischunterricht ist Voraussetzung zur Teilnahme

9. Beschränkung der Haftung

Die vertragliche Haftung von ALBS für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,
a) soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig her-beigeführt wird oder
b) soweit ALBS für einen dem Kunden entstehenden Scha-den allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

10. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung

10.1. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Kunde innerhalb
eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt der Beendigung der Reise geltend zu machen.
Die Geltendmachung kann fristwah-rend nur gegenüber ALBS unter der nachstehend angegebenen Anschrift erfol-gen.
Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.

10.2. Ansprüche des Kunden nach den §§ 651c bis f BGB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
die auf einer vorsätzlichen oder fahr-lässigen Pflichtverletzung von ALL, eines gesetzl.
Vertreters oder Erfüllungsgehil-fen von ALBS beruhen, verjähren in 2 Jh.
Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob
fahrlässige Pflichtverletzung beruht. Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651c bis f BGB verjähren in 1 Jahr.
Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrage nach enden sollte.

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© Diese Reisebedingungen sind urheberrechtlich geschützt;
Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer e. V. und Rechtsanwalt Rainer Noll, Stuttgart, 2010. 01.12.2010